Die Elternschaft einer Klasse wählt Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenzen – d. h. auch für Zeugniskonferenzen.
Der Schulelternrat wird von den Vorsitzenden der jeweiligen Klassenelternschaften (ElternvertreterInnen) gebildet.
Der Schulelternrat wählt Vertreterinnen oder Vertreter für die Fachkonferenzen, die Gesamtkonferenz und für den Schulvorstand.
Vorsitz:
Vertreter:
Der Schulelternrat wird regelmäßig über alles die Schule betreffende informiert und hat ein großes Mitspracherecht. Die Informationen werden dann von den Elternvertreterinnen und Elternvertretern bei Elternabenden in die Klassenelternschaften gegeben.




